Unter Outsourcing versteht man die Auslagerung von Unternehmensaufgaben und/oder -strukturen an Fremdfirmen, die bisher innerhalb eines Unternehmens erledigt wurden.
Dabei vertreten manche die Meinung, dass Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung begrenzen müsseen und dadurch die Abgrenzung zu anderen Geschäftspartnerschaften stattfindet.
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