Anwaltssekretariat -
Telefonservice für Anwälte von R&S 35
Weil eben nicht nur der erste Eindruck zählt!
Ob einzelner Rechtsanwalt oder Anwaltskanzlei mit mehreren Anwälten: Die Rechtsberatungsbranche ist geradezu als Referenz geeignet, welche Vorteile und Kostenersparnisse sich durch ein Anwaltssekretariat bzw. einen Telefonservice für Anwälte erzielen lassen.
Anrufannahme, Gesprächsnotizen fertigen, Mandanten zum Anwalt durchstellen, Termine vereinbaren, Informationsauskünfte, Diktate.
Das alles kann ab sofort Ihr Anwaltssekretariat / Telefonservice / Sekretariatsservice von R&S 35 für Sie übernehmen.
Was macht ein Anwaltssekretariat / Telefonservice für Anwälte aus?
Eine berechtigte Frage. Wir haben bei anderen Telefonservice Anbietern und solchen die mit einem Anwaltssekretariat werben recherchiert. Vergeblich. Die Frage bleibt unbeantwortet.
Unsere Antwort:
Ganz einfach: es ist eine Frage der Verschwiegenheit des Anwaltssekretariats bzw. des Telefonservice für Anwälte und der sich daraus ergebenden Sicherheit für den/die beauftragende(n) Rechtsanwalt(in) und dessen/deren Mandanten.
Bei anderen Anwalssekretariaten oder Telefonservice für Anwälte Anbietern lesen wir immer wieder Dinge wie
"...besonders strenge Verschwiegenheitsverpflichtung der Anwaltssekretariats / Telefonservice für Anwälte Mitarbeiter..."
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu dieser Art der Verschwiegenheitsverpflichtung eindeutig Stellung bezogen:
(Auszug aus dem Rundschreiben der Rechtsanwaltkammer Karlsruhe 09/10 (Nr. 4/2010)
VIII. Strafrechtlicher Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei Auslagerung von Dienstleistungen, § 203 StGB
Bei der Auslagerung von Dienstleistungen (Stichwort "Büroservice" bzw. "Anwaltssekretariat") besteht für Rechtsanwälte das Problem der Sicherstellung der Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht. Der BRAO-Ausschuss der BRAK vertritt hierzu die Auffassung, dass eine lediglich von den Organen des mit der Dienstleistung beauftragten Unternehmens abgegebene Erklärung, über die Verschwiegenheitsverpflichtung belehrt worden zu sein, nicht ausreichend ist. Vielmehr müssen beim externen Dienstleister tätigen Mitarbeiter dem beauftragendem Rechtsanwalt gegenüber eine eigenständige Verschwiegenheitserklärung abgeben. Liegen solche Verschwiegenheitserklärungen nicht vor, ist zumindest dann das vorherige Einverständnis des Mandanten mit der Auslagerung der Dienstleistung einzuholen.
Zusatzoption "Verschwiegenheitsverpflichtung"
Bei R&S 35 können Sie die Zusatzoption "Verschwiegenheitsverpflichtung" zum Anwaltssekretariat / Telefonservice für Anwälte hinzubuchen. Sie erhalten dann eine für Ihre Kanzlei ausgefüllte und von jedem Mitarbeiter der bei R&S 35 mit Ihren sensiblen Daten in Kontakt kommen kann unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Vorlage dafür kommt von der Bundesrechtsanwaltskammer.
Veränderungen werden durch R&S 35 automatisch aktualisiert und Ihnen unverzüglich nachgereicht.
Überwacht wird die Verschwiegenheitsverpflichtung durch die Geschäftsleitung der R&S 35 GmbH.
Somit erfüllen Sie alle Voraussetzungen und werden der an Sie gerichteten hohen Verantwortung als Berufsgeheimnisträger umfassend gerecht.