Anwaltssekretariat:
Telefonservice für Rechtsanwälte

Exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung, feste Ansprechpartner und 24h Service inklusive.

Office-RS Telefonservice für Rechtsanwälte

Zuverlässig, verschwiegen, professionell, individuell. Diese Attribute zeichnen unseren Telefon- & Sekretariatsservice für Anwälte aus.

Mit unserem Telefonservice für Rechtsanwälte sind Sie rund um die Uhr zuverlässig erreichbar. Und weil das so ist, haben Sie trotzdem ausreichend Zeit und in Ruhe um Ihre Mandanten zu betreuen.
Durch unser einzigartiges FAQ-System sind wir in der Lage auch komplexe Gesprächsverläufe so genau zu skizzieren, dass der Anrufer das Gefühl hat, mit einer festen Mitarbeiterin Ihrer Kanzlei zu sprechen.

Unsere Gesprächsnotizen erfolgen umgehend und exakt und reduziert auf das Wesentliche. Dabie lassen wir nichts Wichtiges aus.

Unser Anwaltssekretariat:

Telefonservice für Rechtsanwälte

Exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung

Kleines Team und professionelle Anrufannahme

Schriftliche Abfassung Ihrer Diktate aus Sprachdateien

Hunderte Rechtsanwälte vertrauen Ihre Anrufe
unserem Telefonservice für Rechtsanwälte an.

Ihre Vorteile:

Professionelle Anrufannahme
Vorzimmerfunktion: Anrufe können auf Wunsch durchgestellt werden
Durchgehende Servicezeiten: 24h an 365 Tagen
Nie mehr Ausfall bei Krankheit & Urlaub
Online Sekretariat App

Ihre exklusiven Vorteile:

Exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung
Kleines Team
Persönlicher Ansprechaprtner
Individuelle Gesprächsführung (FAQ-Modul)
Abfassen von Diktaten nach Sprachdatei

Fragen & Hilfe?

„Ich, Doreen Müller, bin Ihnen bei sämtlichen Fragen gerne behilflich!“

+49 (0)6691 806 500

Anwaltssekretariat
Tarifcode: 1774DC53E18

(Im Bestellvorgang bei „Nach Angebot:“ eintragen.)

99 € / Monat
200 Gesprächsannahmen inklusive
0,49 € / Anrufannahme (ab der 201.)
0,49 € / Gesprächsminute
Online-Sekretariat App inklusive
24h Service inklusive
FAQ (Unternehmen) inklusive
Kleines Team inklusive
Gesprächsnotiz per E-Mail inklusive​
im Übrigen gelten die allgemeinen Preise für Zusatzoptionen.​

Warum unser Anwaltssekretariat?

Ob einzelner Rechtsanwalt oder Anwaltskanzlei mit mehreren Anwälten. Die Rechtsberatungsbranche ist geradezu als Referenz geeignet, welche Vorteile und Kostenersparnisse sich durch ein Anwaltssekretariat bzw. einen Telefonservice für Anwälte erzielen lassen.
Anrufannahme, Gesprächsnotizen fertigen, Mandanten zum Anwalt durchstellen, Termine vereinbaren, Informationsauskünfte, Diktate. Das alles kann ab sofort Ihr Anwaltssekretariat: Telefonservice für Rechtsanwälte für Sie übernehmen.

Was macht ein Anwaltssekretariat / Telefonservice für Rechtsanwälte aus?

Eine berechtigte Frage. Wir haben bei anderen Telefonservice Anbietern und solchen die mit einem Anwaltssekretariat werben recherchiert. Vergeblich. Die Frage bleibt unbeantwortet.

Unsere Antwort:

Ganz einfach: es ist eine Frage der Verschwiegenheit des Anwaltssekretariats bzw. des Telefonservice für Anwälte. Weil sich daraus Sicherheit für den beauftragenden Rechtsanwalt und dessen Mandanten ergibt.
Dieses Problem lösen wir erstens weil Sie von uns eine exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung bekommen. Und zweitens, weil jeder unserer Mitarbeiter anhand einer Vorlage der BRAK belehrt wird.

Bei anderen Anwaltssekretariaten oder Telefonservice für Anwälte Anbietern lesen wir immer wieder Dinge wie
„…besonders strenge Verschwiegenheitsverpflichtung der Anwaltssekretariats / Telefonservice für Anwälte Mitarbeiter…“
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu dieser Art der Verschwiegenheitsverpflichtung eindeutig Stellung bezogen:

(Auszug aus dem Rundschreiben der Rechtsanwaltkammer Karlsruhe 09/10 (Nr. 4/2010)

VIII. Strafrechtlicher Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei Auslagerung von Dienstleistungen, § 203 StGB

Bei der Auslagerung von Dienstleistungen (Stichwort „Büroservice“ bzw. „Anwaltssekretariat“) besteht für Rechtsanwälte das Problem der Sicherstellung der Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht. Der BRAO-Ausschuss der BRAK vertritt hierzu die Auffassung, dass eine lediglich von den Organen des mit der Dienstleistung beauftragten Unternehmens abgegebene Erklärung, über die Verschwiegenheitsverpflichtung belehrt worden zu sein, nicht ausreichend ist. Vielmehr müssen beim externen Dienstleister tätigen Mitarbeiter dem beauftragendem Rechtsanwalt gegenüber eine eigenständige Verschwiegenheitserklärung abgeben. Liegen solche Verschwiegenheitserklärungen nicht vor, ist zumindest dann das vorherige Einverständnis des Mandanten mit der Auslagerung der Dienstleistung einzuholen.

Eindeutige Regelung seit dem 01.07.2015

In der 7. Sitzung der 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wurde durch selbige beschlossen, dass § 2 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte), welche die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ergänzt, neu gefasst wird.

Darin heißt es nun in Absatz 5 Satz 2 eindeutig:

Nimmt der Rechtsanwalt die Dienste von Unternehmen in Anspruch, hat er diesen Unternehmen aufzuerlegen, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über die Tatsachen gemäß Satz 1 zu verpflichten.

Bild Auszug der BRAK

Die Änderungen der BORA treten am 01.07.2015 in Kraft.

Quelle und Originaldatei finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/5sv/141117-beschluesse-7-sitzung-5-sv_fuer-internet-1.pdf

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