Office-RS Telefonservice für Rechtsanwälte
Zuverlässig, verschwiegen, professionell, individuell. Diese Attribute zeichnen unseren Sekretariatsservice für Anwälte aus.
Sie sind rund um die Uhr zuverlässig erreichbar und haben trotzdem ausreichend Zeit, in Ruhe Ihre Mandanten zu betreuen.
Durch unser einzigartiges FAQ- System sind wir in der Lage auch komplexe Gesprächsverläufe so genau zu skizzieren, dass der Anrufer das Gefühl hat, mit einer festen Mitarbeiterin Ihrer Kanzlei zu sprechen.
Unsere Gesprächsnotizen erfolgen umgehend und exakt und reduziert auf das Wesentliche, ohne Wichtiges auszulassen.
Hunderte Rechtsanwälte vertrauen Ihre Anrufe
unserem Anwaltssekretariat an
- Optimale Erreichbarkeit
- Vorzimmerfunktion: Anrufe können auf Wunsch durchgestellt werden
Kein Ausfall durch Krankheit oder Urlaub
Individuelle Gesprächsführung durch einzigartiges FAQ-System
- Terminverwaltung
- Fixkosten so gering wie ein Handytarif
- Zahlung bequem per Lastschrift oder Überweisung
Exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung zwischen Ihrer Kanzlei und uns
Kleine Teams die Ihre Anrufe an Werktagen in der Zeit von 09:00 – 17:00 Uhr entgegennehmen und bearbeiten, kein anonymer Call-Center Effekt und dadurch absolute Authentizität (optional)
Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen
Schriftliche Abfassung Ihrer Diktate aus Sprachdateien
Warum unser Anwaltssekretariat?
Weil eben nicht nur der erste Eindruck zählt!
Ob einzelner Rechtsanwalt oder Anwaltskanzlei mit mehreren Anwälten: Die Rechtsberatungsbranche ist geradezu als Referenz geeignet, welche Vorteile und Kostenersparnisse sich durch ein Anwaltssekretariat bzw. einen Telefonservice für Anwälte erzielen lassen.
Anrufannahme, Gesprächsnotizen fertigen, Mandanten zum Anwalt durchstellen, Termine vereinbaren, Informationsauskünfte, Diktate. Das alles kann ab sofort Ihr Anwaltssekretariat: Telefonservice für Rechtsanwälte für Sie übernehmen.
Was macht ein Anwaltssekretariat / Telefonservice für Rechtsanwälte aus?
Eine berechtigte Frage. Wir haben bei anderen Telefonservice Anbietern und solchen die mit einem Anwaltssekretariat werben recherchiert. Vergeblich. Die Frage bleibt unbeantwortet.
Unsere Antwort:
Ganz einfach: es ist eine Frage der Verschwiegenheit des Anwaltssekretariats bzw. des Telefonservice für Anwälte und der sich daraus ergebenden Sicherheit für den/die beauftragende(n) Rechtsanwalt(in) und dessen/deren Mandanten.
Von uns bekommen Sie eine exklusive Verschwiegenheitsverpflichtung zwischen Ihrer Kanzlei und unserem Unternehmen. Jeder unserer Mitarbeiter, der mit Ihren Daten in Kontakt kommt wird anhand einer Vorlage der BRAK belehrt.
Bei anderen Anwaltssekretariaten oder Telefonservice für Anwälte Anbietern lesen wir immer wieder Dinge wie
„…besonders strenge Verschwiegenheitsverpflichtung der Anwaltssekretariats / Telefonservice für Anwälte Mitarbeiter…“
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu dieser Art der Verschwiegenheitsverpflichtung eindeutig Stellung bezogen:
(Auszug aus dem Rundschreiben der Rechtsanwaltkammer Karlsruhe 09/10 (Nr. 4/2010)
VIII. Strafrechtlicher Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei Auslagerung von Dienstleistungen, § 203 StGB
Bei der Auslagerung von Dienstleistungen (Stichwort „Büroservice“ bzw. „Anwaltssekretariat“) besteht für Rechtsanwälte das Problem der Sicherstellung der Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht. Der BRAO-Ausschuss der BRAK vertritt hierzu die Auffassung, dass eine lediglich von den Organen des mit der Dienstleistung beauftragten Unternehmens abgegebene Erklärung, über die Verschwiegenheitsverpflichtung belehrt worden zu sein, nicht ausreichend ist. Vielmehr müssen beim externen Dienstleister tätigen Mitarbeiter dem beauftragendem Rechtsanwalt gegenüber eine eigenständige Verschwiegenheitserklärung abgeben. Liegen solche Verschwiegenheitserklärungen nicht vor, ist zumindest dann das vorherige Einverständnis des Mandanten mit der Auslagerung der Dienstleistung einzuholen.
Office-RS Anwaltssekretariat
- 24h Service
- Keine Gebühr für die Gesprächsannahme
- Kleines Team
- 0,49 € je Gesprächsminute
- Sofortnachricht per E-Mail
- Verbindungsgebühren **0,09 € / Min. Festnetz (Deutschland) 0,29 € / Min. Mobilnetz (Deutschland)
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Persönlicher Ansprechpartner
- Schreiben von Diktaten anhand von Sprachdateien 30 € / Stunde, Abrechnung im 15 Minuten Takt.
- im Übrigen gilt die allgemeine Preisliste
Eindeutige Regelung seit dem 01.07.2015
In der 7. Sitzung der 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wurde durch selbige beschlossen, dass § 2 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte), welche die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ergänzt, neu gefasst wird.
Darin heißt es nun in Absatz 5 Satz 2 eindeutig:
Nimmt der Rechtsanwalt die Dienste von Unternehmen in Anspruch, hat er diesen Unternehmen aufzuerlegen, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über die Tatsachen gemäß Satz 1 zu verpflichten.
Quelle und Originaldatei finden Sie unter dem nachfolgenden Link: